Städtebauliche Sanierung

Ein wenig Zukunftsperspektive: Der Flecken Liebenau beabsichtigt nach der Erstellung des Integrierten energetischen Quartierskonzeptes, das Quartier als städtebauliches Sanierungsgebiet auszuweisen.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden durchgeführt, um Stadt- und Ortskerne aufzuwerten und Missstände zu beheben. Für Immobilienbesitzer sieht das Einkommensteuerrecht ausgesprochen attraktive steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei baulichen Investitionen vor. Bei vermieteten Objekten ermöglicht § 7h EStG über einen Zeitraum von 12 Jahren 100 % der anerkannten Kosten der Modernisierung und Instandsetzung steuermindernd geltend zu machen. Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden können über 10 Jahre 90 % der anerkannten Kosten der Modernisierung und Instandsetzung beim Finanzamt anrechnen lassen. Je nach persönlichem Steuersatz können auf diesem Weg nochmals erheblich höhere „Förderungen“ erreicht werden, als zum Beispiel über KfW-Zuschüsse/Darlehen oder über die BAFA-Förderung

Das Verfahren dazu ist relativ einfach: Eigentümer und Gemeinde schließen eine Modernisierungsvereinbarung über die Art und den Umfang der Sanierungsarbeiten ab. Der Eigentümer weist anschließend die entstandenen Kosten gegenüber der Gemeinde aus, welche eine Bescheinigung für das Finanzamt erstellt.

Diese Möglichkeit erhalten alle Grundeigentümer, deren Gebäude im Sanierungsgebiet liegen. Nach dem derzeitigen Recht werden alle baulichen Investitionen anerkannt, die im Sinne der Sanierungsziele sind und vor Baubeginn mit der Gemeinde vereinbart wurden.